Herr T ist 30 Jahre alt und möchte eine möglichst hohe Rendite für seine Altersvorsorge.
Sicherheit ist ihm weniger wichtig. Er will aber zu Rentenbeginn mindestens
über die eingezahlten Beiträge bzw. eine Mindestrente verfügen können.
Er entscheidet sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung
mit garantiertem Beitragserhalt.
Die Beiträge – abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten – werden zum Kapitalaufbau verwendet.
Teile der Beiträge werden in Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen, beispielsweise
Aktienfonds, investiert. Weil der Wert der Aktienfonds abhängig von der
Kursentwicklung am Aktienmarkt schwankt, schwankt
auch das erreichte Kapital von Herrn T.
Der mögliche Rentenanspruch von Herrn T ist abhängig
von der Höhe des erreichten Kapitals.
Mit 50 Jahren ergibt sich für Herrn T aus heutiger Sicht folgender Zwischenstand:
Das erreichte Kapital beläuft sich auf knapp 25.200 Euro. Daraus ergäbe sich
mit 67 Jahren eine Rente von 1.120 Euro (Annahme: Kapital wird in
eine klassische Rentenversicherung mit Garantiezins investiert.
Die Rentenzahlung beginnt in 17 Jahren).
Mit 67 Jahren hat Herr T in seiner Rentenversicherung ein Kapital von rund 92.350 Euro angespart.
Seine risikoreichere Anlage hat sich also positiv entwickelt. Eingezahlt hat Herr T lediglich 44.400 Euro.
Aus dem erreichten Kapital ergibt sich ein lebenslanger jährlicher Rentenanspruch
von 3.319 Euro.
In einem Negativszenario macht Herr T mit der Fondsanlage Verluste. Zu Rentenbeginn ist das
erreichte Kapital niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Daher greift die Beitragsgarantie. Zur Verrentung steht ein
Kapital von 44.400 Euro zur Verfügung. Daraus ergibt sich
eine lebenslange Rente von mindestens 1.596 Euro.
Entscheidet er sich für die teildynamische Rente,
beläuft sich diese zu Rentenbeginn auf
1.828 Euro.