Herr M ist 30 Jahre alt und legt bei der Altersvorsorge Wert auf größtmögliche Planbarkeit.
Die garantierte Altersrente soll bereits bei Vertragsabschluss so hoch wie möglich sein –
daher entscheidet sich Herr M für eine klassische Rentenversicherung.
Die Beiträge – abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten – werden zum Kapitalaufbau verwendet.
Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, dass die Versicherung das vorhandene Kapital
Jahr für Jahr mit einem Garantiezins verzinst – in unserer Beispielrechnung mit
1,25 Prozent. Daher steht von Anfang an fest, welches Garantiekapital
Herr M zu Rentenbeginn mindestens zur Verfügung hat.
Der Rentenanspruch von Herrn M steigt mit der Höhe
des angesparten Garantie- bzw. erreichten Kapitals.
Mit 50 Jahren ergibt sich aus heutiger Sicht folgender Zwischenstand:
Das Garantiekapital beläuft sich mindestens auf 23.900 Euro.
Zusammen mit den gutgeschriebenen Überschüssen liegt
das erreichte Kapital in unserer Beispielrechnung
bei knapp 30.400 Euro.
Zahlt Herr M seine Beiträge wie vereinbart bis zum Alter von 67 Jahren, verfügt er mindestens über
ein Garantiekapital von gut 50.700 Euro. Zusammen mit den gutgeschriebenen
Überschüssen beläuft sich das erreichte Kapital auf rund 80.600 Euro.
Aus dem Garantiekapital ergibt sich ein Rentenanspruch von 1.822 Euro.
Inklusive der erreichten Überschussbeteiligung ergibt sich in
unserer Beispielrechnung aus dem erreichten Kapital
ein Rentenanspruch von rund
2.897 Euro.
In einem Negativszenario schreibt der Versicherer Herrn M gar keine Überschüsse gut.
Mit Rentenbeginn steht das bei Vertragsabschluss zugesagte Garantiekapital von
50.700 Euro zur Verfügung. Daraus erhält Herr M eine garantierte Rente von
lebenslang 1.822 Euro. Entscheidet er sich für die teildynamische
Rente, kann die Rente zu Rentenbeginn auf 2.087 Euro
und auch zukünftig weiter steigen. Diese Erhöhung
ist jedoch nicht garantiert.